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Online-Belehrung ChemVerbotsV - Rechtsgrundlage

Die Chemikalien-Verbotsverordnung - ChemVerbotsV vom 20. Januar 2017 ist eine Verordnung nach dem Chemikaliengesetz - ChemG. Sie wurde letztmalig berichtigt zum 14. September 2018. Diese Belehrung berücksichtigt den genannten Vorschriftenstand.


 

Voraussetzungen gem. § 5 (2) ChemVerbotsV

1. Diese Online-Belehrung ist ausschließlich für Personen gedacht, die gefährliche Chemikalien an Wiederverkäufer, berufsmäßige
    Verwender, öffentliche Forschung,- Untersuchung- und Lehranstalten abgeben.

2. Sofern Sie Chemikalien an Privatpersonen abgeben, benötigen Sie einen Sachkundenachweis gem. § 11 (1) ChemVerbotsV.
    Mit dieser Online-Belehrung erwerben Sie keinen Sachkundenachweis.

Bitte klicken Sie auf "WEITER", wenn Sie zu dem unter 1. genannten Personenkreis gehören.

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