Individualtermin Aufrechterhaltung der Sachkunde ChemVerbotsV (Termin nach Vereinbarung)
Sa., 31. Mai
|WEBINAR: ab 5 Anmeldungen pro Unternehmen
Eintägige (8 UE zu je 45 Min.) Fortbildung zur Aufrechterhaltung der Sachkunde gem. § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 ChemVerbotsV vom 20. Januar 2017 (BGBI. I S. 94). - individueller Termin nach Vereinbarung - für Unternehmen ab 5 Teilnehmenden - Terminvorlaufzeit: 2 Monate - Preis: Angebotsbasis


Zeit & Ort
31. Mai 2025, 00:00
WEBINAR: ab 5 Anmeldungen pro Unternehmen
Über die Veranstaltung
Als anerkannte Einrichtung führt das Chemiebüro® diese eintägige Fortbildungsveranstaltung zur Verlängerung der Sachkunde gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 2 ChemVerbotsV, wenn die Sachkundeprüfung oder das Erlangen einer anderweitigen Qualifikation länger als 6 Jahre zurück liegt. Es können umfassende Sachkunde oder eingeschränkte Sachkunde ohne Biozide und Pflanzenschutzmittel oder eingeschränkte Sachkunde mit Bioziden und Pflanzenschutzmittel oder eingeschränkte Sachkunde für Einzelstoffe um 6 Jahre verlängert werden.
Die Teilnehmer erhalten eine Bescheinigung über die Teilnahme zur Vorlage bei den Behörden. Das Fortbildungsseminar ist von der Regierung von Oberfranken als zuständige Behörde in Bayern anerkannt und gilt bundesweit.
Referenten: Dr. Stefan Woelki / Matthias Stangl
Ziel der Fortbildung:
Im eintägigen Seminar sollen die Kenntnisse über die von der ChemVerbotsV betroffenen Stoffe und Gemische, deren Einstufung und Kennzeichnung nach CLP, die von den Stoffen und Gemischen ausgehenden Gefahren sowie deren sichere Handhabung und Verwendung im Zusammenhang mit den geltenden Vorschriften auf nationaler und internationaler Ebene…