top of page

Di., 02. Nov.

|

WEBINAR mit ZOOM*

Gefahrstoffe vorschriftsgemäß etikettieren

Welche rechtlichen Anforderungen müssen Gefahrstoffetiketten erfüllen? Welcher Inhalt muss auf das Etikett? Gibt es Ausnahmen? Welche Vorgaben in Bezug auf Größe der Piktogramme und Schrift gibt es? Welche neuen Anforderungen gibt es seit Januar 2021? Wer ist verantwortlich bzw. haftet bei Fehlern?

Eine Anmeldung ist leider nicht mehr möglich.
_______________________
Gefahrstoffe vorschriftsgemäß etikettieren
Gefahrstoffe vorschriftsgemäß etikettieren

Zeit & Ort

02. Nov. 2021, 10:00 – 11:00 MEZ

WEBINAR mit ZOOM*

Über die Veranstaltung

In diesem WEBINAR erfahren Kunden des Chemiebüros wichtige Basisinformationen zur 

Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen mit gefährlichen Eigenschaften

Hersteller, Importeure, nachgeschaltete Anwender und Distributoren sowie Hersteller und Importeure bestimmter spezieller Erzeugnisse müssen die festgestellten Gefahren den anderen Akteuren der Lieferkette, einschließlich den Verbrauchern, mitteilen.

Dies hat durch Kennzeichnung eines Stoffes oder eines Gemischs vor dessen Inverkehrbringen gemäß CLP-Verordnung zu erfolgen, wenn:

  • der Stoff oder das Gemisch als gefährlich eingestuft wurde.
  • ein Gemisch einen oder mehrere als gefährlich eingestufte Stoffe über einem bestimmten Schwellenwert enthält.
  • das Erzeugnis explosive Eigenschaften besitzt.

Das Kennzeichnungsetikett ist auf einer oder mehreren Flächen der Verpackung fest anzubringen und muss bestimmte Angaben enthalten. Welche Angaben das im Detail sind, erfahren die Teilnehmer/-innen anschaulich in cirka 60 Minuten anhand eines konkreten Beispiels von 

Dr. Stefan Woelki

Leiter der Fachabteilung, Regulatory Consultant.

Für Kunden des Chemiebüros ist diese Webinar kostenfrei.

Diese Veranstaltung teilen

bottom of page