Fortbildung von Sicherheitsbeauftragten
Mi., 01. Dez.
|WEBINAR mit ZOOM*
Eintägiges (8 LE zu je 45 Min.) Fortbildungsseminar für "Sicherheitsbeauftragte" gem. § 22 SGB VII i.V.m. DGUV Information 211-042 mit Fokus auf den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen


Zeit & Ort
01. Dez. 2021, 09:00 – 16:00
WEBINAR mit ZOOM*
Über die Veranstaltung
Unternehmen mit 20 oder mehr Beschäftigten sind gem. § 22 SGB VII dazu verpflichtet, Sicherheitsbeauftragte zu bestellen.
Damit Sicherheitsbeauftragte ihre Aufgabe im Betrieb nachhaltig wahrnehmen können, benötigen sie eine regelmäßige Weiterbildung.
Je nach Umfang und Intensität der Ausbildung und in Abhängigkeit vom Gefährdungspotential ist gemäß DGUV Information 211-042 "Sicherheitsbeauftragte" eine Auffrischung oder Ergänzung durch eine Fortbildung spätestens 3 bis 5 Jahre nach der Ausbildung durchzuführen.
Den erfolgreichen Abschluss der Sicherheitsbeauftragten-Fortbildung bescheinigen wir mit einem Teilnahmezertifikat.
Dozent: Maik Schmidt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutzbeauftragter bei der mac mitteldeutsche arbeitssicherheit und consulting GmbH,
Inhalt der Fortbildung: