Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe erstellen
Mi., 20. Juli
|WEBINAR mit ZOOM* - Preis 380,-€ zzgl. USt.
Eintägiges (8 LE zu je 45 Min.) Online-Seminar/Workshop zur Erstellung von vorschriftskonformen Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) i.V.m. der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 555


Zeit & Ort
20. Juli 2022, 09:00 – 16:00
WEBINAR mit ZOOM* - Preis 380,-€ zzgl. USt.
Über die Veranstaltung
Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse mit gefährlichen Eigenschaften werden als Gefahrstoffe bezeichnet und in vielen Bereichen der Arbeitswelt eingesetzt. Sie können akute oder chronische gesundheitliche Schäden beim Menschen verursachen, entzündlich, explosionsgefährlich oder gefährlich für die Umwelt sein.
Um die Beschäftigen vor Unfallgefahren, Gesundheits-, Brand- und Explosionsgefährdungen zu schützen sowie dem Schutz der Umwelt bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffenden Rechnung zu tragen, hat jeder Arbeitgeber gemäß §14 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) für jeden eingesetzten Gefahrstoff eine Betriebsanweisung zu erstellen. Dabei kann er sich von Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärzten oder anderen Fachleuten unterstützen lassen.
Betriebsanweisungen sind arbeitsplatz-, tätigkeits- und stoffbezogene verbindliche schriftliche Anordnungen und Verhaltensregeln des Arbeitgebers an Beschäftigte. Wichtige Informationen zur Erstellung von Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe sind in der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 555 zu finden.
In diesem Webinar erhalten die Teilnehmer unter anderem Antworten auf die Fragen
Welche rechtlichen Anforderungen müssen Betriebsanweisungen erfüllen?
Welche Inhaltselemente sind vorgeschrieben?