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Aufrechterhaltung der Sachkunde gemäß ChemVerbotsV

Di., 18. Juli

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WEBINAR: 480,- (Frühbucher 420,-**) +USt.

Eintägige (8 UE zu je 45 Min.) Fortbildung zur Aufrechterhaltung der Sachkunde gem. § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 ChemVerbotsV vom 20. Januar 2017 (BGBI. I S. 94). - - Gültigkeit: 6 Jahre - - Preis: 480,- €/TN - - Frühbucher** 20 Arbeitstage vor Veranstaltung Sonderpreis: 420,- €/TN zzgl. USt.

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Aufrechterhaltung der Sachkunde gemäß ChemVerbotsV
Aufrechterhaltung der Sachkunde gemäß ChemVerbotsV

Zeit & Ort

18. Juli 2023, 09:00 – 16:00

WEBINAR: 480,- (Frühbucher 420,-**) +USt.

Über die Veranstaltung

Als anerkannte Einrichtung führt das Chemiebüro® diese eintägige Fortbildungsveranstaltung zur Verlängerung der Sachkunde gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 2 ChemVerbotsV, wenn die Sachkundeprüfung oder das Erlangen einer anderweitigen Qualifikation länger als 6 Jahre zurück liegt. Es können umfassende Sachkunde oder eingeschränkte Sachkunde ohne Biozide und Pflanzenschutzmittel oder eingeschränkte Sachkunde mit Bioziden und Pflanzenschutzmittel oder eingeschränkte Sachkunde für Einzelstoffe um 6 Jahre verlängert werden. 

Die Teilnehmer erhalten eine Bescheinigung über die Teilnahme zur Vorlage bei den Behörden. Das Fortbildungsseminar ist von der Regierung von Oberfranken als zuständige Behörde in Bayern anerkannt und gilt bundesweit.

Referenten: Dr. Stefan Woelki / Matthias Stangl

Ziel der Fortbildung:

Im eintägigen Seminar sollen die Kenntnisse über die von der ChemVerbotsV betroffenen Stoffe und Gemische, deren Einstufung und Kennzeichnung nach CLP, die von den Stoffen und Gemischen ausgehenden Gefahren sowie deren sichere Handhabung und Verwendung im Zusammenhang mit den geltenden Vorschriften auf nationaler und internationaler Ebene vermittelt werden. Das Seminar verlängert die Gültigkeit der Sachkunde gemäß § 11 Absatz 2 (ehemals § 5) der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV).

Inhalt der Fortbildung:

  • die Grundlagen des Chemikalienrechts
  • die wichtigsten Änderungen im Chemikalienrecht während den letzten 6 Jahren
  • Kennzeichnung und Verpackung von gefährlichen Stoffen und Gemischen
  • die Grundlagen der ChemVerbotsV
  • die Anforderungen bezüglich der Durchführung der Abgabe und Dokumentationpflichten
  • Sicherer Umgang und Erste-Hilfe-Maßnahmen
  • Selbsttest und Fragerunde

Für wen ist diese Veranstaltung gedacht?

Unser Sachkunde-Auffrischungs-Seminar ist für alle sachkundigen Personen gedacht, deren Sachkundeprüfung oder das Erlangen der Sachkunde durch eine anderweitige Qualifikation (Apotheker, Apothekerassistent, Pharmazieingenieur, pharmazeutisch-technischer Assistent, Apothekenassistent, Drogist, Geprüfter Schädlingsbekämpfer) länger als 6 Jahre zurück liegt. Sowie auch diejenigen, deren Sachkundeprüfung weniger als sechs Jahre zurückliegt.

Voraussetzung für die Teilnahme:

Voraussetzung für die Teilnahme ist eine bestandene Prüfung als sachkundige Person gemäß ChemVerbotsV bzw. GefStoffV zum Inverkehrbringen von Stoffen, Gemischen, Erzeugnissen bzw. eine anderweitige Qualifikation gemäß § 11 Abs. 3 ChemVerbotsV (Apotheker, Apothekerassistent, Pharmazieingenieur, pharmazeutisch-technischer Assistent, Apothekenassistent, Drogist, Geprüfter Schädlingsbekämpfer). 

Bitte senden Sie Ihre Bescheinigung im Vorfeld an das Chemiebüro. 

Technische Voraussetzungen:

*Zur Durchführung des Webinar wird der Anbieter ZOOM verwendet. Sie benötigen ggf. Administratorrechte, um eine Anwendung auf Ihrem Device zu installieren.

Anmeldeschluss und weitere Bedinungen:

  • **Frühbucherkonditionen gelten bis 20 Arbeitstage vor der Veranstaltung.
  • regulärer Anmeldeschluss ist jeweils 7 Arbeitstage vor der Veranstaltung.
  • Die Veranstaltungen findet als Video-Schulungen statt (keine Telefonkonferenz).
  • Die Teilnehmerzahl ist auf max. 25 Personen begrenzt.
  • Der Identitätsnachweis muss durch ein geeignetes Nachweisverfahren oder zumindest über eine Videoidentifizierung erfolgen.
  • Die Anwesenheit der Teilnehmenden ist durch Kontrolle via direkter und unvermittelter Ansprache und damit  einhergehender Aktivierung der Videofunktion sicher zu stellen.

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